Generalversammlung 2018
Ordentliche Mitgliederversammlung
des SV Finsterau 1957 e.V mit Neuwahlen
Am Samstag, den 12.05.2018 um 19:30 Uhr im Stadiongebäude des SV Finsterau
Tagesordnung :
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Begrüßung durch den 1. Vorstand
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Gedenken der verstorbenen Mitglieder
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Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung, Erstellen einer Anwesenheitsliste
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Bericht des Vorstandes
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Kassenbericht und Kassenprüfungsbericht
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Tätigkeitsbericht der Sparten
- Entlastung der Vorstandschaft
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Benennung eines Wahlausschusses
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Neuwahlen der Vorstandschaft
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Satzungsänderung: §16 Abs. 3 wird ersatzlos gestrichen §2 Abs.3 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
§17 Abs. 5 Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins
an den Bayer. Landessportverband, oder für den Fall
dass dieser es ablehnt, an die Gemeinde Mauth, der bzw.
die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige
Zwecke zu verwenden hat.
§ 17 Abs. 6 wird ersatzlos gestrichen
11. Ehrungen
12. Wünsche und Anträge, Verschiedenes
Wünsche und Anträge sind bis 29.04.2018 schriftlich bei der Vorstandschaft einzureichen
Alle Mitglieder sind herzlichst eingeladen
Eder Christian 1.Vorstand SV Finsterau